Kosten einer Psychotherapie
Systemische Therapie im Einzel- und Gruppenkontext wird von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt. Weitergehende Angebote, wie Beratung oder Therapie für Paare und Familien erfolgen auf Selbstzahlerbasis.
Gesetzlich krankenversicherte Patient:innen
Die Kosten für eine Psychotherapie für gesetzlich krankenversicherte Patient:innen werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich Versicherte können unsere psychotherapeutischen Leistungen ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen.
Privat versicherte Patient:innen
Die Kosten für eine Psychotherapie für privatversicherte Patient:innen oder Beihilfeberechtigte können je nach vereinbartem Tarif und Vertrag mit der privaten Krankenkasse variieren. In der Regel wird jedoch der Großteil der Aufwendungen übernommen. Es empfiehlt sich die Nachfrage bei der privaten Krankenversicherung vor Aufnahme einer ambulanten psychotherapeutischen Behandlung. Unsere Honorarrechnungen erfolgen nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Privatversicherte können unsere psychotherapeutischen Leistungen ohne ärztliche Überweisung in Anspruch nehmen.
Heilfürsorgeberechtigte Patient:innen und Soldat:innen
Die Heilfürsorge übernimmt in der Regel die Kosten für eine notwendige psychotherapeutische Behandlung in vollem Umfang. Je nach Personengruppe kann eine besondere Überweisung notwendig sein. Soldat:innen der Bundeswehr können sich hierzu an ihre Truppenärztin oder ihren Truppenarzt wenden. Sofern die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung die Behandlung nicht gewährleisten kann, können Sie eine ambulante Psychotherapie in unserer Ambulanz aufnehmen.