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Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Ambulante psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Systemischer Therapie.

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Psychotherapie für Kinder und Jugendliche unterstützt junge Menschen dabei, belastende Erfahrungen, psychische Beschwerden und schwierige Lebenssituationen zu verstehen und neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln. Als systemische Therapeut:innen arbeiten wir alters- und entwicklungsgerecht, wertschätzend sowie ressourcen- und lösungsorientiert. Kinder und Jugendliche gestalten die Therapie aktiv mit: Ihre Anliegen, Ziele, Sichtweisen und Stärken stehen im Mittelpunkt.

Systemische Therapie betrachtet Beschwerden nicht isoliert, sondern in ihren Beziehungs- und Lebenskontexten. Dabei darf es unterschiedliche Sichtweisen darauf geben, was belastet und was sich verändern soll. Gemeinsam klären wir, welche Perspektiven wichtig sind und wer zu welchem Zeitpunkt hilfreich an der Therapie beteiligt werden kann.

Eine psychotherapeutische Sitzung dauert in der Regel etwa 50 Minuten. Je nach Anliegen und Behandlungsphase können Gespräche mit dem Kind oder der jugendlichen Person, mit Eltern und Sorgeberechtigten, Geschwistern, der Familie oder anderen wichtigen Bezugspersonen stattfinden. Unser Behandlungsteam unterliegt selbstverständlich der therapeutischen Schweigepflicht.

Bei einer psychischen Erkrankung übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter den Voraussetzungen der Psychotherapie-Richtlinie die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung. Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.

Behandlungsschwerpunkte im Rahmen einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Wir verstehen Symptome nicht als Fehlverhalten oder als feststehende Eigenschaft eines Kindes. Sie können im jeweiligen Lebens- und Beziehungskontext nachvollziehbare Bedeutungen haben und bisherige Versuche darstellen, mit Belastungen umzugehen. Gemeinsam betrachten wir unterschiedliche Perspektiven, hilfreiche Ausnahmen und bereits vorhandene Ressourcen.

Anlass für ein erstes Gespräch können unter anderem die folgenden Belastungen und Erlebensweisen sein. Entscheidend ist für uns nicht allein eine diagnostische Bezeichnung, sondern wie die Beschwerden erlebt werden, in welchen Zusammenhängen sie auftreten und was das Kind, die jugendliche Person und wichtige Bezugspersonen verändern möchten.

  • Niedergeschlagenheit, depressives Erleben, sozialer Rückzug und Selbstwertprobleme
  • Ängste, Panik, Phobien sowie Trennungs- oder Schulängste
  • Belastungsreaktionen und Anpassungsschwierigkeiten nach Veränderungen, Trennungen oder Verlusten
  • Schwierigkeiten mit Aufmerksamkeit, innerer oder äußerer Unruhe und Impulsivität
  • Starke Gefühle, häufige Konflikte oder Verhaltensweisen, die das Kind, die Familie oder andere Lebensbereiche belasten
  • Wiederkehrende Zwänge und belastende Gedanken
  • Essstörungen und problematisches Essverhalten
  • Körperliche Beschwerden, für die sich keine ausreichende medizinische Erklärung findet, und anhaltende Schmerzen
  • Belastungen nach traumatischen Erfahrungen und posttraumatische Belastungsstörungen
  • Anhaltende Schlafprobleme
  • Schwierigkeiten rund um Schule, Leistungsdruck oder Mobbing
  • Belastende Beziehungsmuster, wiederkehrende Konflikte oder schwierige Veränderungen in der Familie

Ob eine ambulante Psychotherapie angezeigt ist, klären wir im Erstgespräch. Belastungen durch Schule, Familie oder andere Lebensbereiche stellen für sich allein nicht immer eine psychische Erkrankung dar; gegebenenfalls empfehlen wir passendere Beratungs- oder Unterstützungsangebote. Bei komplexen oder schweren Erkrankungen prüfen wir individuell, ob eine ambulante Behandlung bei uns geeignet und sicher ist oder eine spezialisierte beziehungsweise koordinierte Versorgung benötigt wird.

Bei akuter Suizidalität oder unmittelbarer Gefahr ist eine reguläre ambulante Aufnahme nicht die richtige Anlaufstelle. Bitte nutzen Sie dann umgehend die Hilfen für akute psychische Notfälle und Krisen.

Ablauf einer Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Am Anfang der Behandlung stehen die psychotherapeutische Sprechstunde und die probatorischen Sitzungen. In dieser ersten Phase lernen sich das Kind oder die jugendliche Person und die Therapeut:in kennen. Gemeinsam erkunden wir, wer die Situation wie erlebt, wann die Beschwerden stärker oder schwächer werden, welche Erklärungen und bisherigen Lösungsversuche es gibt und welche Stärken bereits helfen. Je nach Alter und Situation beziehen wir dabei Eltern oder Sorgeberechtigte ein.

Anschließend klären wir gemeinsam, ob und in welchem Setting eine Psychotherapie hilfreich sein kann und welche Ziele die Beteiligten verfolgen. Wenn alle notwendigen Einwilligungen vorliegen und eine Behandlung vereinbart wird, beantragen wir gegebenenfalls die Kostenübernahme bei der Krankenkasse. Die Dauer und Zusammensetzung der Therapie richten sich nach dem individuellen Bedarf.

Im Verlauf können Termine mit dem Kind oder der jugendlichen Person, mit Eltern, Geschwistern, der Familie oder weiteren wichtigen Menschen flexibel kombiniert werden. Wenn es hilfreich und ausdrücklich abgestimmt ist, können auch relevante Lebensbereiche wie Kindertagesstätte, Schule, Jugendhilfe oder andere Behandelnde einbezogen werden.

Patient:innenaufnahme und Terminvereinbarung

Eltern, Sorgeberechtigte und Jugendliche können die Aufnahme digital oder telefonisch anfragen. In unserem Patient:innenportal können Sie Kontaktdaten, unterschiedliche Sichtweisen auf die aktuelle Situation und Wünsche für eine mögliche Behandlung angeben. Altersgerechte psychodiagnostische Fragen sind dabei ein Baustein zur Vorbereitung des ersten Gesprächs. Die Bearbeitung kann jederzeit unterbrochen und später fortgesetzt werden.

Sobald wir freie Kapazitäten haben, vermitteln wir einen Termin bei unseren Therapeut:innen. Andernfalls nehmen wir die Anfrage auf unsere Warteliste auf. Unser Behandlungsteam meldet sich, um das weitere Vorgehen und einen Termin für das erste Kennenlernen abzustimmen.

Terminvereinbarung

Um als Neupatient:in aufgenommen zu werden, können Sie uns telefonisch kontaktieren oder eine Anfrage über unser digitales Patient:innenportal stellen.

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Sie können sich ohne ärztliche Überweisung an uns wenden. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen eine notwendige Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapie-Richtlinie erfüllt sind. Bei privaten Krankenversicherungen richtet sich die Erstattung nach dem jeweiligen Tarif.

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Akute Notfälle und Krisen

In akuten psychischen Notfällen oder Krisen wenden Sie sich bitte an die Krisendienste oder die Telefonseelsorge unter 0800 111 0 111 oder 0800 111 0 222. Zusätzlich können Sie über die 112 unmittelbar Hilfe erhalten.

Häufig gestellte Fragen

Benötigen wir eine Überweisung von einer ärztlichen Kolleg:in?

Nein. Für eine ambulante Psychotherapie ist grundsätzlich keine ärztliche Überweisung notwendig.

Wer kann eine Behandlung anfragen?

Eltern und Sorgeberechtigte können eine Behandlung für ihr Kind anfragen. Jugendliche können sich auch selbst an uns wenden. Vor Beginn klären wir alters- und entwicklungsgerecht, wer in die Behandlung einwilligen muss. Einwilligungsfähige Kinder und Jugendliche müssen einer Behandlung selbst zustimmen; bei nicht einwilligungsfähigen Minderjährigen ist die Einwilligung der Sorgeberechtigten erforderlich. Die konkrete Sorgerechtssituation prüfen wir individuell.

Werden Eltern und andere Bezugspersonen in die Therapie einbezogen?

Nicht automatisch in jeder Sitzung, aber immer dann, wenn es für die Behandlung hilfreich und passend ist. Umfang und Form richten sich nach dem Alter, dem Anliegen und der individuellen Situation. Gemeinsam klären wir, wer zu welchem Zeitpunkt sinnvoll beteiligt werden kann.

Wie wird mit der Schweigepflicht gegenüber Eltern umgegangen?

Psychotherapeut:innen unterliegen der Schweigepflicht. Bei einwilligungsfähigen minderjährigen Patient:innen gilt sie grundsätzlich auch gegenüber Eltern und Sorgeberechtigten. Welche Informationen mit wem geteilt werden dürfen, klären wir alters- und entwicklungsgerecht und holen die erforderlichen Einwilligungen ein. Gesetzliche Ausnahmen können insbesondere bei unmittelbarer Gefahr oder einer Kindeswohlgefährdung bestehen.

Bedeutet der systemische Blick, dass die Familie an den Beschwerden schuld ist?

Nein. Systemische Therapie sucht nicht nach Schuldigen. Sie interessiert sich dafür, wie unterschiedliche Erfahrungen, Beziehungen und Lebensbedingungen zusammenwirken, welche Bedeutung Beschwerden haben können und wo bereits Stärken und hilfreiche Veränderungen sichtbar sind.

Wozu dient die testdiagnostische Befragung zu Beginn und im Verlauf der Behandlung?

Die testdiagnostische Befragung ist ein Baustein der Diagnostik. Sie hilft uns, unterschiedliche Perspektiven auf Belastungen, Stärken und Entwicklungsbedingungen einzubeziehen und die Gespräche vorzubereiten. Im Verlauf unterstützt sie die gemeinsame Behandlungsplanung und macht Veränderungen sichtbar.

Wie wird die Qualität der Behandlung sichergestellt?

Unsere Therapeut:innen werden regelmäßig supervidiert und durch erfahrene Kolleg:innen begleitet. Ergänzend nutzen wir standardisierte Testdiagnostik und ein anonymes Feedback-System.

Übernehmen die Krankenkassen die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung?

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen eine notwendige Systemische Therapie für Kinder und Jugendliche, wenn die Voraussetzungen der Psychotherapie-Richtlinie erfüllt sind. Bei privaten Krankenversicherungen und der Beihilfe hängt die Erstattung vom jeweiligen Vertrag beziehungsweise den geltenden Beihilfevorschriften ab. Die konkreten Voraussetzungen klären wir zu Beginn.